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BGH: Befristete Rabattaktion darf nur aus triftigen Gründen verlängert werden

URL: http://www.dr-bahr.com/news/befristete-rabattaktion-darf-nur-aus-triftigen-gruenden-verlaengert-werden.html
Blog: Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 47

In knappen Worten:
Der BGH (Urt. v. 07.07.2011 – Az. I ZR 173/09) hat entschieden, dass eine zeitlich befristete Rabattaktion nur aus triftigen Gründen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung der Aktion seitens des Werbenden noch nicht vorhersehbar gewesen sein dürfen, rechtmäßig... ...» Vollständiger Artikel



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