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BGH: Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 25-Jan-12
Gelesen: 38

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25. Januar 2012 ( VIII ZR 95/11 ) eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht. Der Kläger schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem Energieversorgungsunternehmen, ...» Vollständiger Artikel



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