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Bewerberbewertung für die Präsidentenstelle eines Sozialgerichts

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Blog: Rechtslupe
Datum: 01-Feb-12
Gelesen: 38

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
Die Präsidentenstelle bei dem Sozialgericht Duisburg bleibt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vorerst frei. Der vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen vorgesehene Bewerber darf die Stelle vorerst nicht besetzen. Um die Stelle hatten sich ein Vorsitzender Richter am Landessozialgericht (Antragsteller; Besoldungsgruppe R 3 BBesO) sowie ein Richter am Landessozialgericht – vormals Vizepräsident ...» Vollständiger Artikel



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