JuraFeedde βeta

Betroffener: SMS “Bin gleich da” – AG antwortet mit Einspruchverwerfung

URL: http://blog.strafrecht-online.de/2012/01/betroffener-sms-bin-gleich-da-ag-antwortet-mit-einspruchverwerfung/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=betroffener-sms-bin-gleich-da-ag-antwortet-mit-einspruchverwerfung
Blog: LexisNexis® Strafrecht Online Blog
Datum: 18-Jan-12
Gelesen: 46

Themen: Verkehrsrecht

In knappen Worten:
In einem Bußgeldverfahren ist die Hauptverhandlung auf 10.00 Uhr anberaumt. Um 10.03 Uhr schickt der Betroffene, seinem Verteidiger auf dessen Mobiltelefon eine SMS-Mitteilung folgenden Inhalts : „Haben uns verspätet. Bin gleich da.“ Diese Nachricht liest der  Verteidiger dem Tatrichter vor. Dieser hat hierauf bis „ca. 10.30 Uhr“ gewartet und sodann den Einspruch verworfen. Dagegen die Verfahrensrüge des Betroffenen. ...» Vollständiger Artikel



Andere Beiträge:

Wiederholt erklärt
“Nicht berücksichtigt wurden im Übrigen die Aktenversendungskosten. Eine Erstattungsgrundlage gegen...

Bürgschaft: Ausfallbürge hat langfristigen Rückgriffanspruch
Die Absicherung von Krediten mit Bürgschaften hat in Deutschland eine lange Tradition. Dabei haben sich...

Auch die Besten……….
ELF © Liz Collet …müssen immer wieder neu von vorn anfangen. Nach Siegen ebenso wie eben auch  ……..nach...

Novellierung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts in Kraft getreten
Das im März 2012 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts...

Zum Schadensersatz bei Nichterfüllung eines eBay-Vertrages
Interessant war der Fall, den das AG Verden ( 2 C 60/12 ) zu entscheiden hatte: Jemand verkaufte ein...

Youtube stört!
Das LG Hamburg hat einen Rechtsstreit zwischen der GEMA und Youtube entschieden. Das Urteil war in der...



Arbeitsrecht blogs Ausländerrecht blogs Familienrecht blogs Verkehrsrecht blogs Mietrecht blogs Gesellschaftsrecht blogs Steuerrecht blogs Strafrecht blogs
Top JuraBlogs Anwälte Jura Apps Ich schreibe wie... Impressum Archive
Research supported by Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm - Verkehrsrecht Anwalt Stuttgart