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Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer der früheren Deutschen Reichsbahn

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Blog: Rechtslupe
Datum: 20-Jan-12
Gelesen: 35

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
Wegen der bereits 1974 erfolgten Zuordnung der Versorgung der Eisenbahner zur Sozialpflichtversicherung kann kein Anspruch gegen die Deutsche Reichsbahn bzw. deren Nachfolger auf Altersversorgung geltend gemacht werden. Ansprüche aus einer Tätigkeit bei der Deutschen Reichsbahn können sich nur gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten, soweit sie an Regelungen aus der Zeit der DDR anknüpfen. ...» Vollständiger Artikel



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