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Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Wehrdisziplinarverfahren

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Blog: Rechtslupe
Datum: 23-Jan-12
Gelesen: 40

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Eine Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Wehrdisziplinarverfahren findet nicht statt. Es stellt keinen Verstoß gegen Rechtsvorschriften dar, dass die Gleichstellungsbeauftragte bei Erlass der Disziplinarverfügung nicht beteiligt worden ist. Insbesondere folgt das Beteiligungsrecht nicht aus § 19 Abs. 1 Satz 3 SGleiG (Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz). ...» Vollständiger Artikel



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