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Berufskrankheiten und der Unterlassungszwang der gefährdenden Tätigkeit

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Blog: Rechtslupe
Datum: 23-Feb-12
Gelesen: 43

Themen: Familienrecht

In knappen Worten:
Die Regelung des Unterlassungszwangs der gefährdenden Tätigkeit als Tatbestandsvoraussetzung für die Feststellung einer Berufskrankheit – hier: der Nr. 2101 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung – ist gesetzes- und verfassungsgemäß. Das Unterlassen aller schädigenden Tätigkeiten wird nicht nur durch einen Wechsel des schädigenden Arbeitsplatzes oder die vollständige Aufgabe der schädigenden Berufstätigkeit insgesamt ...» Vollständiger Artikel



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