JuraFeedde βeta

Bekanntmachungspflicht des Arbeitgebers gem. § 12 Abs. 5 AGG

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/Tb0abHFo_CI/bekanntmachungspflicht-des-arbeitgebers-gem-12-abs-5-agg-338795
Blog: Rechtslupe
Datum: 23-Feb-12
Gelesen: 44

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Arbeitgeber sind nach § 12 Abs. 5 AGG verpflichtet, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, § 61b ArbGG sowie Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 zuständigen Stellen im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb oder der Dienststelle üblichen Informations- und Kommunikationstechnik ...» Vollständiger Artikel



Andere Beiträge:

Strafzumessung: Vergesst den Erziehungsgedanken nicht…
© Dan Race - Fotolia.com Der BGH muss in JGG-Verfahren immer wieder darauf hinweisen, auch bei einer...

Die Grundprinzipien des Sachenrechts
Der Verlag De Gruyter stellt jeden Monat einen Beitrag aus der Ausbildungszeitschrift  JURA  - Juristische...

Liste der zugelassenen Health-Claims endlich veröffentlicht!
Um irreführende Angaben auf Lebensmittelverpackungen und in der Werbung zu unterbinden, hat die EU-Kommission...

Lässt sich ein 5.200 € teures Handy von der Steuer absetzen?
© akmm - Fotolia.com Manchmal ist man über Meldungen in der Tagespresse erstaunt, so wie ich über den...

BGH: Zur internationalen Zuständigkeit und Anwenbarkeit deutschen Rechts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet - Walter Sedlmayr
BGH Urteil vom 8. Mai 2012 VI ZR 217/08 Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der internationalen...

Kostenübernahme einer Fettabsaugung
Es ist als Systemfehler zu bewerten, wenn trotz vom Sachverständigen empfohlener Behandlung bei fehlender...



Arbeitsrecht blogs Ausländerrecht blogs Familienrecht blogs Verkehrsrecht blogs Mietrecht blogs Gesellschaftsrecht blogs Steuerrecht blogs Strafrecht blogs
Top JuraBlogs Anwälte Jura Apps Ich schreibe wie... Impressum Archive
Research supported by Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm - Gesellschaftsrecht Anwalt Stuttgart