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„Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“: Nicht abmahnbarer Bagatellverstoß

URL: http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=5434
Blog: IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 37

In knappen Worten:
Eine AGB-Klausel, nach der Versandkosten ins Ausland individuell vereinbart werden sollen, verstößt zwar gegen das Gebot der Preisklarheit, stellt jedoch nur eine Bagatelle dar – so das OLG Frankfurt a.M.. Der lautere Wettbewerb werde hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt, sodass eine Abmahnung in dieser Sache nicht gerechtfertigt sei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11). ...» Vollständiger Artikel



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