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Anmerkung: “Mit ACTA ist es möglich…”

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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 10-Feb-12
Gelesen: 43

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Immer wieder liest und hört man – leider auch in der Presse – derzeit die Aussage “Nach ACTA ist es möglich…” oder “Mit ACTA könnte es passieren, dass …”. Diese Aussage ist juristisch m.E. unsinnig, egal was dahinter folgt. Das liegt daran, dass es sich bei ACTA um einen Vertrag handelt, mit dem sich die Vertragsparteien zumindest zu einzelnen Maßnahmen verpflichten sollen. ACTA ist keine Ermächtigungsgrundlage für staatliche ...» Vollständiger Artikel



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