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AG Frankfurt a.M. verneint fliegenden Gerichtsstand bei Rechtsverstößen im Internet

URL: http://netzrecht.org/ag-frankfurt-a-m-verneint-fliegenden-gerichtsstand-bei-rechtsverstoesen-im-internet/
Blog: netzrecht.org
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Ausländerrecht

In knappen Worten:
In der Rechtsprechung besteht derzeit überwiegend die Ansicht, dass bei Rechtsverstößen im Internet der Verletzte sich den Gerichtsstand frei auswählen und damit eine für ihn günstige Rechtsprechung wählen kann. Das AG Frankfurt a.M. verneint jedoch in einer aktuellen Entscheidung das Rechtsinstitut des fliegenden Gerichtsstands. Danach kann der Rechteinhaber gerade nicht willkürlich seinen Gerichtsstand wählen, ...» Vollständiger Artikel



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