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AG Düsseldorf: Haftung eines Strohmann-Geschäftsführers für gewerbsmäßigen Betrug

URL: http://www.dr-bahr.com/news/haftung-eines-strohmann-geschaeftsfuehrers-fuer-gewerbsmaessigen-betrug.html
Blog: Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien
Datum: 02-Feb-12
Gelesen: 38

In knappen Worten:
Ein Scheingeschäftsführer haftet nicht für die gewerbsmäßig begangenen Betrugsstraftaten des tatsächlichen Handelnden in einem Internetshop, wenn er keine Kenntnis von diesen Straftaten hatte (AG Düsseldorf, Urt. v. 06.01.2012 - Az.: 108 Ls 70 Js 12794/07-61/09). Ein.. ...» Vollständiger Artikel



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