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6B_277/2011: (Keine strafbare) Beschäftigung eines Ausländers ohne Bewilligung bei unentgeltlicher Probearbeit (amtl. Publ.)

URL: http://feedproxy.google.com/~r/swissblawg/~3/dweZ0c-RL40/6b2772011-keine-strafbare-beschaftigung.html
Blog: swissblawg
Datum: 06-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Ausländerrecht

In knappen Worten:
Wer einen Ausländer ohne Bewilligung im Rahmen eines Rekrutierungsprozesses und vor Abschluss eines Arbeitsvertrages probeweise während eines eng begrenzten Zeitraumes arbeiten lässt, macht sich nicht gemäss Art. 117 Abs. 1 AuG strafbar. Es fehlt insoweit am Tatbestandsmerkmal der „Beschäftigung“. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem Urteil vom 3. November 2011 ( 6B_277/2011 ), ...» Vollständiger Artikel



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