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4A_704/2011: Zustellungsfiktion nach Abholfrist von sieben Tagen, auch wenn sich der Postbote verrechnet hat: Anwaltliche Überprüfungspflicht

URL: http://feedproxy.google.com/~r/swissblawg/~3/oemJbX3HmBA/4a7042011-zustellungsfiktion-nach.html
Blog: swissblawg
Datum: 31-Jan-12
Gelesen: 42

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Im vorliegenden Fall war dem Beschwerdeführer ein Urteil des Kreisgerichts St. Gallen am 18. Mai 2011 avisiert worden. Als Abholfrist war der 26. Mai 2011 angegeben worden, also eine Abholfrist von acht Tagen . Offenbar hatte sich der Postbote verrechnet . Falls dennoch die jetzt gesetzliche Frist von sieben Tagen ( ZPO 138 III a ; vgl. auch BGG 44 II ) galt, so endete die Berufungsfrist am 24. Juni 2011 - einem Freitag ...» Vollständiger Artikel



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