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4A_611/2011: vorsorglich angeordnete Herausgabepflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses

URL: http://feedproxy.google.com/~r/swissblawg/~3/7ZL7M3mpqhI/4a6112011-vorsorglich-angeordnete.html
Blog: swissblawg
Datum: 30-Jan-12
Gelesen: 70

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
Das BGer hält fest, dass ein Verbot, Kunden des Arbeitgebers abzuwerben und an eine andere Gesellschaft zu vermitteln, sowohl aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers folgt ( OR 321a ) als auch aus seiner Herausgabepflicht ( OR 321b ). Infolgedessen durfte das KGer VD willkürfrei entscheiden, der Arbeitnehmer habe nach Ende des Arbeitsverhältnisses bestimmte Dokumente nach OR 339a herauszugeben (namentlich Dokumente mit ...» Vollständiger Artikel



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