2C_516/2011: Baukreditzinsen können gemäss DBG nicht vom Einkommen abgezogen werden (im Unterschied zu Hypothekarzinsen)
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Datum: 13-Jan-12
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Themen: Steuerrecht
In knappen Worten:
Im Entscheid hat das BGer bestätigt, dass Baukreditzinsen gemäss DBG nicht als Schuldzinsen ( DBG 33 I ) abzugsfähig sind, sondern Aufwendungen für den Erwerb oder die Wertvemehrung eines Vermögensgegenstandes ( DBG 34 I lit. d ) darstellen. Auf kantonaler Ebene wird die Frage nach der Abziehbarkeit der Baukreditzinsen unterschiedlich beantwortet. ...» Vollständiger Artikel
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