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250.000,00 EUR – für Überstunden beim Frittenmachen

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Blog: reuter-arbeitsrecht.de
Datum: 06-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
250.000 EUR für Überstunden klingt nach viel Arbeit. Vor allem in einem Burger-Restaurant. Bei den dortigen Stundenlöhnen ist das fast der Gegenwert eines Arbeitslebens. Trotzdem ist es einer Klägerin, die mit Burgern und Fritten anfing, gelungen, diese Summe vor einem Arbeitsgericht zu erstreiten. Kein Anlaß, als Arbeitgeber panisch die Stundenlisten des vergangenen Jahres herauszukramen. Das Arbeitsgericht, ...» Vollständiger Artikel



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