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BGH: Werbung mit dem Hinweis „solange der Vorrat reicht“ grundsätzlich nicht wettbewerbeswidrig

URL: http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&cid=4345
Blog: IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Datum: 08-Feb-10
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Themen:


In knappen Worten:
Der BGH hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 18.06.2009; Az.: I ZR 224/06) zu entscheiden, ob die Angabe „solange der Vorrat reicht“ im Zusammenhang mit mengenmäßig beschränkten Zugaben beim Kauf von Produkten zu einem festgelegten Warenwert eine intransparente Verkaufsförderungsmaßnahme darstellt. ...» Vollständiger Artikel




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