In knappen Worten: Bisweilen setzen Arbeitsplätze bestimmte Sprachkenntnissen voraus. In einem solchen Fall kann auch nach längjähriger Betriebszugehörigkeit eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Dies war schon in der Vergangenheit anerkannt. Erstmalig hat sich das Bundesarbeitsgericht jedoch mit der Frage befassen müssen,
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