In knappen Worten:In wenigen Tagen ist Weiberfastnacht. Bis Aschermittwoch herrscht in den Karnevalshochburgen der viel zitierte „Ausnahmezustand“. Auch die Hemmungen fallen in dieser Zeit deutlich unter das übliche Niveau. Dem freien karnevalistischen Treiben steht die Pflicht zur Arbeitsleistung entgegen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Problemen. I.
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