In knappen Worten:In unserem Grundgesetz ist in Artikel 20 Abs. 1 geregelt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat ist. Eine Folge dieses Sozialstaatsprinzips sind Sozialleistungen des Staates an bedürftige Bürger: Ein hervorragender Grundsatz, denn so muss kein Bürger Hunger leiden, auf der Straße leben oder im kalten Winter erfrieren…. in der Theorie zumindest.
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