In knappen Worten:AG Mainz, Urteil vom 24.9.2009, Az. 2050 Js 16878/07.408ECs §§ 106, 108 UrhG Das AG Mainz hat entschieden, dass eine Angeklagte, der illegales Filesharing vorgeworfen wurde, nicht nach §§ 106, 108 UrhG verurteilt werden kann, wenn nicht eindeutig geklärt werden kann, ob sie und nicht ein Dritter die fragliche Datei aus dem Internet heruntergeladen hat bzw.
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