In knappen Worten:Das kürzlich bekannt gewordene Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 24. November 2009 (Az. 95 C 3258/09 ) ist in mehrfacher Hinsicht für Betroffene interessant, die nach Tauschbörsennutzung abgemahnt worden sind. Zum einen hat sich das Gericht mit dem Streitwert auseinandergesetzt, zum anderen macht es deutlich, über welche Zeitspannen sich derartige Vorfälle erstrecken können. Streitwert 1.200
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